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Sicherheit

Bild: Leon Thaler 1.Klasse St. Pankraz

Sicherheitsinformationen zu den Gottesdiensten

GEMEINSCHAFT MIT VORBEHALT

Ab dem 18. Mai sind Gottesdienste unter strengen Sicherheitsauflagen wieder möglich.

Folgende Vorsichtsmaßnahmen gelten für alle Gottesdienstformen (Hl. Messe, Wort-Gottes-Feiern, Andachten, Beerdigungen, Seelenrosenkranz, Taufen, Hochzeiten):

Die Kirchengebäude darf nur einzeln und mit Mund- und Nasenschutz betreten werden. Ansammlungen müssen vermieden werden. Der Eintritt ist nur beim Hauptportal möglich, wo ein Mittel bereitsteht, die Hände zu desinfizieren.

Menschen mit Grippesymptomen und einer Körpertemperatur von mehr als 37,5 ° oder Menschen, die in den Tagen zuvor mit Personen in Kontakt waren, die auf Sars-CoV-2 positiv getestet wurden, dürfen den Kirchenraum nicht betreten.

Nur die markierten Plätze in der Kirche dürfen besetzt werden, da der Abstand von einem Meter eingehalten werden muss. Dadurch ist es nur möglich jede zweite Kirchenbank zu nutzen. Familien, die im selben Haushalt leben, können gemeinsam in einer Bank sitzen, müssen aber zu anderen Personen den Meterabstand einhalten.

Beim Gehen (Kommuniongang, Eintritt und Ausgang) muss ein Abstand von 1, 5 Meter berücksichtigt werden.

Körperkontakt muss vermieden werden, deshalb gibt es keine Mundkommunion, kein Händeschütteln beim Friedensgruß und das Körbchen für die Kirchensammlung wird nicht weitergereicht, sondern steht beim Ausgang.

Gotteslobbücher sollen nicht aufliegen, können aber mitgebracht und wieder nach Hause genommen werden.

Chöre dürfen vorerst nicht mitwirken. Kantoren und Kantorinnen brauchen den doppelten Sicherheitsabstand.

Es ist möglich dem Gottesdienst auch vor der Kirche beizuwohnen. Die Lautsprecher sind eingeschaltet.  Die Kommunion kann auch vor der Kirchentür, am Haupteingang, empfangen werden. Der Sicherheitsabstand muss auch hier eingehalten werden.

Nach dem Ende des Gottesdienstes werden alle gebeten den Kirchenraum geordnet zu verlassen und zwar in umgekehrter Reihenfolge zum Kommuniongang. Der Auszug beginnt also bei den letzten Kirchenbänken.

Prozessionen sind unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften erlaubt.

Sterbegottesdienste und Seelenrosenkränze sind wieder möglich unter Einhaltung derselben Sicherheitsvorkehrungen wie bei den anderen Gottesdiensten. Wegen der begrenzten Plätze in der Kirche sollte auch beim Vorbeten ein Mikrofon verwendet werden. Ein Trauerzug zum Friedhof ist nicht möglich und von Beileidsbekundungen mit Händedruck oder Umarmung wird dringend abgeraten.

Trotz der vielen Vorschriften freuen wir uns, dass wir wieder zusammenkommen dürfen. Es ist ein erster Schritt dahin, unsere Gottesdienste wieder wie gewohnt zu feiern.  

PDF der Sicherheitsmaßnahmen ansehen (hier klicken)

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